Anbieter komplementärmedizinischer Leistungen
Naturheilverfahren wurden bis vor 20 Jahren fast nur von
Ärzte dürfen aber auch ohne diese Zusatzbezeichnungen Naturheilverfahren anwenden.
Bei den ~ 16 000 in Deutschland praktizierenden Heilpraktikern gibt es solche geschützten Bezeichnungen für einzelne Naturheilverfahren bisher nicht. Heilpraktiker erlernen ihren Beruf an privaten Schulen, die Dauer und Qualität der Ausbildung ist – da gesetzlich nicht geregelt – unterschiedlich. Lediglich eine vom Gesundheitsamt ausgerichtete Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Neben Heilpraktikern und Ärzten sind in Deutschland nur noch die
Neuerdings unterhalten auch einzelne Universitätskliniken komplementärmedizinisch arbeitende Ambulanzen, die insbesondere auf chronische Erkrankungen, Krebs und chronische Schmerzsyndrome spezialisiert sind (z. B. das Zentrum für naturheilkundliche Forschung an der Technischen Universität München).